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   VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289   

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https://dejure.org/2017,34873
VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289 (https://dejure.org/2017,34873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2017 - 1 ZB 15.289 (https://dejure.org/2017,34873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2017 - 1 ZB 15.289 (https://dejure.org/2017,34873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 2, § 43, § 64, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BGB §§ 741 ff., § 747 S. 2, § 1011; GKG § 63 Abs. 3
    Feststellungsklage, Prozessführungsbefugnis, Notwendige Streitgenossenschaft der Miteigentümer eines Grundstücks für die Geltendmachung der Unwirksamkeit bestellter Dienstbarkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Feststellungsklage, Prozessführungsbefugnis, Notwendige Streitgenossenschaft der Miteigentümer eines Grundstücks für die Geltendmachung der Unwirksamkeit bestellter Dienstbarkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage; Prozessführungsbefugnis; Notwendige Streitgenossenschaft der Miteigentümer eines Grundstücks für die Geltendmachung der Unwirksamkeit bestellter Dienstbarkeiten; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Gemarkung; Gemeinschaftseigentum; Nichtigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Die Klage von nur gemeinsam mit anderen Miteigentümern Berechtigten ist wegen fehlender Prozessführungsbefugnis als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, U.v. 7.7.2006 - V ZR 159/05 - NJW 2006, 3426; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 42 Rn. 76 m.w.N.).

    Auch dingliche Rechte und Lasten wie z.B. die Bestellung einer Grunddienstbarkeit, die Übernahme einer Baulast, die Einräumung eines Notwegerechts können nur gemeinsam begründet oder gegenüber allen gemeinsam verlangt werden, wenn es um das Grundstück als Ganzes geht, da zur Bestellung oder Übernahme einer solchen Belastung nur die Gemeinschaft das sachliche Recht besitzt (vgl. BGH, U.v. 26.10.1990 - V ZR 105/89 - juris Rn. 11; BGH, U.v. 7.7.2006 - V ZR 159/05 - NJW 2006, 3426).

    Es hat dabei auch den Umstand berücksichtigt, dass die Miteigentümer bei einer (Teil) Nichtigkeit des Überlassungsvertrages mit Gegenansprüchen rechnen müssen, und insoweit richtigerweise auf die Entscheidung des BGH vom 7.7.2006 (V ZR 159/05, a.a.O.) Bezug genommen.

  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen können nach § 747 Satz 2 BGB die Teilhaber nur gemeinschaftlich verfügen (vgl. BGH, U.v. 29.11.1961 - V ZR 181/60 - BGHZ 36, 187 ff.).

    Die Miteigentümer konnten die angegriffenen Verpflichtungen nur gemeinsam eingehen; sie können damit auch nur gemeinsam deren Unwirksamkeit geltend machen (vgl. BGH, U.v. 29.11.1961, a.a.O.; OLG Celle, U.v. 12.1.1994 - 2 U 14/93 - juris zur Geltendmachung der Nichtigkeit eines Mietvertrages durch Miteigentümer m.w.N.).

  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Nur wenn der einzelne Miteigentümer einen Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit hat, führt dies dazu, dass die Dienstbarkeit auch bei den von dem Anspruch nicht betroffenen Miteigentumsanteilen erlischt (vgl. BGH, B.v. 23.7.2015 - V ZB 1/14 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Auch dingliche Rechte und Lasten wie z.B. die Bestellung einer Grunddienstbarkeit, die Übernahme einer Baulast, die Einräumung eines Notwegerechts können nur gemeinsam begründet oder gegenüber allen gemeinsam verlangt werden, wenn es um das Grundstück als Ganzes geht, da zur Bestellung oder Übernahme einer solchen Belastung nur die Gemeinschaft das sachliche Recht besitzt (vgl. BGH, U.v. 26.10.1990 - V ZR 105/89 - juris Rn. 11; BGH, U.v. 7.7.2006 - V ZR 159/05 - NJW 2006, 3426).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Die aufgeworfene Rechtsfrage lässt sich anhand des Gesetzes und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten (vgl. BVerwG, B.v. 28.5.1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Dass ihm solche Rechte zustehen, muss nach seinem Vorbringen zumindest möglich erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.1995 - 2 C 32.94 - BVerwGE 99, 64 ff.; U.v. 28.11.2007 - 9 C 10.07 - BVerwGE 130, 52/56).
  • OLG Celle, 12.01.1994 - 2 U 14/93
    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Die Miteigentümer konnten die angegriffenen Verpflichtungen nur gemeinsam eingehen; sie können damit auch nur gemeinsam deren Unwirksamkeit geltend machen (vgl. BGH, U.v. 29.11.1961, a.a.O.; OLG Celle, U.v. 12.1.1994 - 2 U 14/93 - juris zur Geltendmachung der Nichtigkeit eines Mietvertrages durch Miteigentümer m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2017 - 1 ZB 15.289
    Dass ihm solche Rechte zustehen, muss nach seinem Vorbringen zumindest möglich erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.1995 - 2 C 32.94 - BVerwGE 99, 64 ff.; U.v. 28.11.2007 - 9 C 10.07 - BVerwGE 130, 52/56).
  • VGH Bayern, 12.07.2022 - 8 N 19.2040

    Zur Prozessführungsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen eine

    Die Tatsache, dass der Antragsteller Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft ist, der die im Wasserschutzgebiet liegenden Grundstücke der Eheleute zugehören (Gesamtgut), genügt deshalb nicht (vgl. auch BayVGH, B.v. 22.8.2017 - 1 ZB 15.289 - juris Rn. 6; Czybulka/Siegel in Sodan/Ziekow, VwGO, § 62 Rn. 9); sie verhilft ihm nicht dazu, (Allein-)Inhaber des Eigentumsrechts zu sein.
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